• Ist ein Video zu entfernen bei YouTube eigentlich immer noch so kompliziert? Ich hatte mal vor ein paar Jahren recherchiert auf der Unterseite der Unterseite der Unterseite in der Urheberrecht-Kategorie und hätte ein unterzeichnetes Dokument per Post nach Amerika schicken müssen...

    Ich werde die Sache sowieso wieder in Angriff nehmen. Neulich bin ich von einem Youtube User dumm angemacht worden als ich empfohlen hatte, dass man das Hörspiel wenn es gefallen hat doch bitte kaufen sollte. Ich gebe die Antwort hier aber nicht weiter. Ihr könnt es Euch denken wie bitterböse und erniedrigend die Antwort war.

    "Auf Wiedersehen, aber es eilt nicht." (Rainer Brandt)

  • Ist ein Video zu entfernen bei YouTube eigentlich immer noch so kompliziert? Ich hatte mal vor ein paar Jahren recherchiert auf der Unterseite der Unterseite der Unterseite in der Urheberrecht-Kategorie und hätte ein unterzeichnetes Dokument per Post nach Amerika schicken müssen...

    Als ich das vor gut einem Jahr für meine Firma machen musste, ging das relativ unkompliziert. Ein Beschwerdeformular online ausfüllen und 48 Stunden später war das Video weg.

    "SAVE THE CHEERLEADER, SAVE THE WORLD"

  • Moin,

    ich finde die Seite adrian nicht schlim.

    Für mich ist sie nix, weil Sie für mich Sinnfrei ist, aber für illegal halte ich sie auch nicht. Im Prinzip ist es ja nichts anderes als einfach nur eine Youtubesuche nach Begriffen wie Hörspiel und nach Uploaddatum sortiert. Also das was man auf youtube mit 4 Klicks selbst machen kann. Da ich die Hörspielspeicher oder wie auch immer sich die "mediatheken" der Radiosender eh im Podcatcher habe ist diese Auflistung auch nichts neues - wobei ich da so gut wie nichts runterlade - höchstens mal alte Sendungen aus den 80igern oder früher, weil mir der aktuelle Stil der Radiohörspiele überhaupt nicht zusagt.

    Ob die Seite nun illegal ist oder nicht ist wohl etwas was nur Juristen erahnen können - ich für meinen Teil erachte Sie wie gesagt als "nicht schlim" :)

    mfg
    warbird

    Life is a journey not a destination.

  • Nur mal kurz zur Rechtslage:

    Der europäische Gerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf die Verwendung von YouTube-Videos getroffen. Dabei wurde festgelegt, dass es legal ist, ein Video einzubinden, auch wenn der Inhalt illegal hochgeladen wurde. Grund dafür ist die Tatsache, dass das Einbetten eines Videos nur eine Verlinkung darstellt und damit keine Handlung im urheberrechtlichen Sinn. Wer ein Video einbettet, der erschließt damit keine neue Zielgruppe, denn das waren bei YouTube bereits die Internetnutzer und das sind sie bei der Einbettung immernoch. Selbiges gilt somit natürlich auch für die einfache Verlinkung.

    Hinweis:
    Wichtig ist nur, dass ein Video nicht aus einem geschützten Bereich öffentlich gemacht werden darf, oder aber ein offline Video online hochgeladen wird. Auch darf keine Software verwendet werden, die das einbetten ermöglicht, obwohl es nicht vorgesehen war.

    Und noch etwas:
    Das Anschauen und Downloaden von Youtube-Videos ist legal. Zwar gibt es zu dieser Frage noch keine Urteile, doch auch der Download ist durch die Privatkopieregelung gedeckt. Dabei ist es egal, ob nur die Musik oder das ganze Video heruntergeladen wird. Aus Sicht des Nutzers sind Youtube-Videos nicht offensichtlich illegal, da dort zahlreiche Künstler und Platten-Labels ihre Videos zu Werbezwecken hochladen. Der Nutzer kann daher in aller Regel darauf vertrauen, dass Youtube-Videos nicht offensichtlich illegal sind, und darf sie folglich zu privaten Zwecken herunterladen.

    Auch wenn es mir und vielen anderen nicht passt: Ein verstoß liegt auf der Webseite also nicht vor...

  • Nur mal kurz zur Rechtslage:

    Der europäische Gerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf die Verwendung von YouTube-Videos getroffen. Dabei wurde festgelegt, dass es legal ist, ein Video einzubinden, auch wenn der Inhalt illegal hochgeladen wurde. Grund dafür ist die Tatsache, dass das Einbetten eines Videos nur eine Verlinkung darstellt und damit keine Handlung im urheberrechtlichen Sinn. Wer ein Video einbettet, der erschließt damit keine neue Zielgruppe, denn das waren bei YouTube bereits die Internetnutzer und das sind sie bei der Einbettung immernoch. Selbiges gilt somit natürlich auch für die einfache Verlinkung.

    Hinweis:
    Wichtig ist nur, dass ein Video nicht aus einem geschützten Bereich öffentlich gemacht werden darf, oder aber ein offline Video online hochgeladen wird. Auch darf keine Software verwendet werden, die das einbetten ermöglicht, obwohl es nicht vorgesehen war.

    Und noch etwas:
    Das Anschauen und Downloaden von Youtube-Videos ist legal. Zwar gibt es zu dieser Frage noch keine Urteile, doch auch der Download ist durch die Privatkopieregelung gedeckt. Dabei ist es egal, ob nur die Musik oder das ganze Video heruntergeladen wird. Aus Sicht des Nutzers sind Youtube-Videos nicht offensichtlich illegal, da dort zahlreiche Künstler und Platten-Labels ihre Videos zu Werbezwecken hochladen. Der Nutzer kann daher in aller Regel darauf vertrauen, dass Youtube-Videos nicht offensichtlich illegal sind, und darf sie folglich zu privaten Zwecken herunterladen.

    Auch wenn es mir und vielen anderen nicht passt: Ein verstoß liegt auf der Webseite also nicht vor...

    Was du hier allerdings völlig ausgelassen hast, ist der Hinweis darauf, wie man diese herunterladen kann...

  • Zitat

    Was du hier allerdings völlig ausgelassen hast, ist der Hinweis darauf, wie man diese herunterladen kann...


    Das ist nicht mehr Gegenstand der aktuellen Seite und somit rein rechtlich uninteressant.

  • Durch das kostenlose runterladen ob nun legal oder illegal fügt man der Branche einen gewissen Schaden zu! Das ist doch nun einmal Fakt. Was ich umsonst bekomme brauche ich nicht zu kaufen.
    Das ist schade. So werden über kurz oder lang fast alle Serien, Produktionen vom Markt verschwinden.
    Denn einige Leute sind scheinbar nicht bereit Geld dafür zu bezahlen!
    Geiz ist Geil Mentalität ist von gestern!
    Ich kaufe meine Hörspiele weiter fleißig auf CD. Von Downloads halte ich grundsätzlich bei Hörspielen nichts. Und diese Streaming-Dienste sind auch nichts für mich. Da verdient der Künstler sicher auch kaum dran. Schade, aber diese Mentalität ist wohl nicht aufzuhalten. :thumbdown:

  • Nur mal kurz zur Rechtslage:

    Der europäische Gerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf die Verwendung von YouTube-Videos getroffen.


    Hast du dafür mal ein Aktenzeichen? Häufig passiert es, dass die Kurzzusammenfassung nicht exakt das wiedergibt, was im Urteil wirklich steht und ich würde das gerne nachlesen.

    Arguing that you don’t care about the right to privacy because you have nothing to hide is no different than saying you don’t care about free speech because you have nothing to say.

  • So, ich habe es mal kurz durchgelesen und dieses Urteil betrifft einen anderen Fall:

    Ich vermute pmartin bezieht sich auf dieses Aussage:
    "Demnach ist auf die ersten drei Vorlagefragen zu antworten, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dahin auszulegen ist, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind."

    Es betrifft aber einen anderen Sachverhalt:
    Im Urteil ging es darum, dass eine Zeitung ihre Artikel kostenlos ins Netz gestellt hat und von einer anderen Seite auf diese Artikel verlinkt wurde.

    "Im vorliegenden Fall führt der Umstand, dass die betreffenden Werke über einen anklickbaren Link der im Ausgangsverfahren verwendeten Art zugänglich gemacht werden, nicht zu einer Wiedergabe der fraglichen Werke für ein neues Publikum.

    Das Zielpublikum der ursprünglichen Wiedergabe waren nämlich alle potenziellen Besucher der betreffenden Seite; da feststeht, dass der Zugang zu den Werken auf dieser Seite keiner beschränkenden Maßnahme unterlag, war sie demnach für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich.

    "Da die betreffenden Werke auf der Seite, auf der sie ursprünglich wiedergegeben wurden, sämtlichen Nutzern einer anderen Seite, für die eine Wiedergabe dieser Werke über einen anklickbaren Link erfolgte, ohne Zutun des Betreibers dieser anderen Seite unmittelbar zugänglich waren, sind die Nutzer dieser von ihm betriebenen Seite demnach als potenzielle Adressaten der ursprünglichen Wiedergabe und daher als Mitglieder der Öffentlichkeit anzusehen, die die Inhaber des Urheberrechts hatten erfassen wollen, als sie die ursprüngliche Wiedergabe erlaubten."

    In unserem Fall haben die Inhaber des Urheberrechts die ursprüngliche Wiedergabe aber gar nicht erlaubt.

    Mag ein Jurist, der sich mit Urheberrecht besser auskennt als ich, sich dazu nochmal äußern?

    Arguing that you don’t care about the right to privacy because you have nothing to hide is no different than saying you don’t care about free speech because you have nothing to say.

  • Nun hackt mal nicht alle auf Adrian herum und kommt alle auf den Boden!
    Scheinbar entbrennt wieder ein kleiner Boardkrieg pro/contra Downloads wo jetzt ein neues Opfer aufgerieben wird.

    Ich persönlich fand ja die Aussage das man keine DDF verlinkt und gleichzeitig John Sinclair reinsetzt auch interessant aber ich sehe auch nur das und nicht mehr.
    Mag er sich rechtlich in einer Grauzone oder auch in der Legalität bewegen, aber hier auf dem Board findet er damit keine Freunde - das wird er jetzt begriffen haben.
    Und damit sollte man es auch so lassen wie es ist (meiner Meinung nach).

    Technisch finde ich die Seite gut gemacht und wenn Adrian der Meinung ist, das er das Richtige macht, dann sollte er sein Ding auch durchziehen.
    Es gibt viele Leute, die auf der Suche nach Hörspielen sind und evtl. erstmal reinschnuppern wollen. Da ist nicht gleich jeder vom Schlag, daß man lieber trocken Brot isst, nur damit die Hörspiele ja weiter produziert werden können ;)

    Technisch ist viele mitlerweile möglich wobei der jeweilige Rechteinhaber erstmal schlucken muss. Das muss dann jeder selbst für sich entscheiden, ob man es dann umsetzt oder nicht.
    Auch hier sehe ich parallelen zu Ascan van Bargens Thread, ob der Künstler eine Mitverantwortung zu seinem Tun hat oder nicht! Passt irgendwie wie die Faust auf's Auge ;)

    just my 2 cents

  • So, ich habe es mal kurz durchgelesen und dieses Urteil betrifft einen anderen Fall:

    Ich vermute pmartin bezieht sich auf dieses Aussage:
    <i>&quot;Demnach ist auf die ersten drei Vorlagefragen zu antworten, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dahin</i>…

    der zitierte Fall ist ein anderer. was pmartin meint ist ein fall, der vom bgh vorgelegt wurde, Aktenzeichen C-348/13. da ging es genau um die Frage, ob der Einbettende eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn die Datei bei youtube ohne Erlaubnis des Urhebers hochgeladen wurde. hierzu hat der EuGH entscheiden, dass ein mittels Framing eingebettete Video keine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn kein neues Publikum erschlossen wurde und keine speziellen Verfahren zum Einbetten verwendet werden

    Link
    EuGH

    You're offended. Well so fucking what?

  • Ich habe die Beiträge hier mal gründlich überflogen. Ich sehe das folgendermaßen, wenn der Eigentümer des Forums hier bestimmte Beiträge nicht haben will, sann locht er sie einfach. Das hier ist keine Demokratie in der jede Entscheidung unendlich lang begrundet werden muss. Eswird hier schon sehr viel transparent gehalten, was ich auch begrüße, aber sein muss das nicht.

    HP, bzw das Team haben hier mein vollstes Verständnis.


    -- Bevor ich mich ärgere, ist es mir halt egal --

  • Zitat

    Ich habe die Beiträge hier mal gründlich überflogen. Ich sehe das folgendermaßen, wenn der Eigentümer des Forums hier bestimmte Beiträge nicht haben will, sann locht er sie einfach. Das hier ist keine Demokratie in der jede Entscheidung unendlich lang begrundet werden muss. Eswird hier schon sehr viel transparent gehalten, was ich auch begrüße, aber sein muss das nicht.


    Das sehe ich bei weitem anders, zumal hier immer vom offenen Austausch gesprochen wird. Die Vermutung von Markus G., dass es sich offenbar um eine Seite mit illegalen Downloads handelt ist wohl jetzt nachweislich nicht gegeben. Auch habe ich hier keinen Verstoß der Boardregeln feststellen können. Somit ist die vorschnelle Handlung (Linkentzug) nicht gerechtfertigt.

    Sicherlich kann der Eigentümer hier einschreiten und sein Heimrecht ausspielen. Allerdings darf man sich dann nicht wundern, wenn man mit dem Wort „Zensur“ konfrontiert wird. Denn genau das ist aus meiner Sicht hier der Fall! Wenn man mit diesem Thema nicht umgehen kann oder will, dann bitte im Vorfeld löschen ohne aufgeblähtes Gedödel und ohne öffentliche Darstellung!

    Schnell wird wohl hier vergessen, dass jemand neues zu Unrecht des illegalen bezichtigt wurde...hätte es jemanden alteingesessen unschuldig getroffen, wäre das Geschrei groß gewesen…! Was hätte man wieder für Belehrungen des Teams lesen müssen…seit freundlich zueinander, vorschnell urteilen bringt nichts etc. Richtige Ansätze nur bitte auch selbst daran halten. Zweierlei Maß messen hat noch nie Zufriedenheit geschaffen…

    Ich bin auch ein Fan der CD und gebe einen recht ansehnlichen Betrag für Hörspiele aus. Dennoch richte ich nicht über andere, die nichts Unrechtliches getan haben auch wenn mir das Konzept bzw. der Hintergedanke moralisch nicht schmeckt.

    Und zuletzt: Auch wenn ich mit einigen Label sehr gut kann bin auch der Meinung, dass man sein Aufgabenbereich und Horizont endlich mal vergrößern sollte. Die Hörspielproduktion ist nur ein Teil des Geschäfts. Würde man zumindest das Problem YouTube angehen, wäre dieses Thema erst gar nicht entstanden!

  • So ist es ja auch nicht. Im zweiten Post steht ja, dass es auf den ersten Blick illegal anmutet und daher erst mal geprüft wird. Sollte sie sie grünes Licht des Experten bekommen, wird es wieder online gestellt.
    Bevor sich der Talk möglicherweise Konsequenzen erntet, wenn hier eine illegale Seite beworben würde, kann ich das Vorgehen verstehen. Und dass man erst mal in ruhe prüfen möchte und es daher erst mal aus dem Verkehr zieht.
    Die Rechtslage scheint ja auch nicht so eindeutig zu sein.
    Daher abwarten Und Tee trinken.

    Traditionen sind wie Teller


    da um zergebrochen zu werden

  • Habe ich jetzt was verpasst? Jeder kann also nach gut Dünken, wie es ihm gerade passt einfach so Hörspiele zum Download anbieten??? ?( Denn, nichts anderes wurde auf der entsprechende Webseite gemacht!

  • Ich weiß nicht mehr ob das hier jemals so war, aber es gibt auch Foren, da werden LINKS grundsätzlich IMMER erst vom Team geprüft bevor sie freigegeben werden. Das ist hier ja (jetzt?) sehr locker.

    Und auch wieder mal dieses Publikmachen. was soll das ?! Kann man doch erstmal mit dem Team klären warum was so entschieden wurde ohne dass man immer sofort einen Thread dafür aufmachen muß. Das hat mMn auch nix mehr mit "offene meinung usw." zu tun, sondern einfach mit normalem Umgang. Hinterher, wenn man sich nicht einige werden kann und noch bedarf sein sollte, dann meinetwegen.

    Ich handhabe das auch so und mache nicht jedesmal ein Thread auf, wenn mich jemand vom Team anspricht, sondern kläre das per PN. Und entweder es verläuft sich oder man klärt es. Öffentlich ist immer der letzte Schritt.
    Immer dieses Zwanghafte Veröffentlichen, dass das Team einem was Böses will, geht mir manchmal echt auf den Zeiger. :thumbdown:



  • @hoerspielkassette
    Die Seite verlinkt auf die Youtube Seite zum entsprechenden Titel. Von Downloaden kann man hier wohl nicht sprechen.

    @Haisuli
    Die Rechtslage ist eindeutig!

    Im zugrunde liegenden Fall hier hat die Seite aber ursprünglich auch für eine nicht wirklich legale Art des Downloads geworben/verlinkt. Dass er es auf die Kommentare hier hin entfernt hat, ist Fakt. Dennoch stand es vorher dran und das war auch einer der Gründe. Von Zensur kann keine Rede sein, solange der Beitrag nicht einfach gelöscht ist.

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