Nur kurz an die Verantwortlichen des Talks:
Die DSGVO ist heute in Kraft getreten und somit entsprechende Regelungen. Eine davon ist die Datenschutzerklärung, die über einen separaten Link aufrufbar sein muss. Diese ist weitaus vielfältiger als die nach BDSG vom Inhalt her und sollte schleunigst in Angriff genommen werden. Eine Kurznennung im Impressum ist nicht mehr rechtens. Drei Abmahnkanzleien durchforsten bereits das Netz!!!
Außerdem rate ich zu einer SSL-Verschlüsselung, denn auch hier werden u.a. personenbezogene Daten (Emailadresse, IP) freilesbar übertragen. Das wiederrum ist bzw. kann ebenfalls als Verstoß geahndet werden…