Da ich nicht weiß, ob es die Labelshops es mitekommen haben:
Das Landgericht Frankfurt hat einem Händler untersagt, Sofortüberweisung als einziges Zahlungsinstrument ohne Zusatzkosten anzubieten. Die Richter urteilten, dass der Dienst zwar gängig ist und durchaus von Händlern angeboten werden dürfe, jedoch niemand zur Nutzung gezwungen werden dürfe (AZ.: 2-06 O 458/14 - nicht rechtskräftig) Verbraucher müssten ihre Zahlungsverpflichtungen auch ohne Preisgabe sensibler Daten kostenlos begleichen können. Zumutbar sind aus Sicht des Gerichts nur Barzahlung, EC-Karte, Überweisung oder Lastschrifteinzug.
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr2273.php
Sofortüberweisung benötigt nicht nur PIN und TAN, sondern fragt auch den aktuellen Kontostand sowie die Kontobewegungen der letzten 30 Tage ab. Paypal fällt da in eine ganz ähnliche Schiene.
Wenn ein Labelshop also nur Paypal und Sofortüberweisung kostenlos anbietet und für z.B. Vorkasse Zusatzsgebühren verlangt, kann das ganz schnell ein Problem werden. Nur als Warnung an die Labelshops für den Fall das das Urteil rechtskräftig wird und die Abmahnanwälte das große Geld wittern.