Die Frage ist ja, wie motiviert er wirklich ist – und in welche Richtung seine Motivation geht. Schließlich wurde er hier in einem anderen Thread gewarnt. [...] Es gab also Hinweise für ihn, doch er diskutiert sich heraus. Im Grunde wäre alles, was anschließend passiert (wobei bislang ja noch nicht klar ist, ob überhaupt etwas passiert), seine eigene Schuld.
Falls sich irgendjemand fragt, bei besagten Thread dürfte es sich um diesen hier handeln.
Er hatte Diskussionen auf Instagram mit Sprechern, die er anschließend gelöscht hat,
Interessant. Ich kenne diese Gespräche leider nicht (so wichtig ist mir der Typ dann auch wieder nicht). Könntest du kurz näher darauf eingehen, worum es darin ging?
Die Beweislast liegt sicherlich beim Herrn Nathan. Und dann muss er noch beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist, kann er ja auf die Herausgabe der vollen 2,41 Euro Spotify-Tantiemen klagen
Gehen wir mal für den Augenblick davon aus, dass das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden würde (Denn auch losgelöst von diesem konkreten Fall, sollte jeder potenzielle Nachahmer wissen auf was er sich im Zweifelsfall einlässt - Außerdem ist die Diskussion so witziger):
Bei Verletzungen am Persönlichkeitsrecht musst du keinen Schaden nachweisen, die Verletzung selbst IST der Schaden. Aber auch einen gesonderten Anspruch auf Schadenersatz halte ich für nicht so aussichtslos; Es wurde seine Stimme verwendet, ohne dass er dafür bezahlt wurde. Wie kannst du darin keinen Schaden sehen? (Und falls jemand kontern will, dass dieser Schaden nur imaginär wäre, da Dark Duck Audio ja niemals den echten David Nathan eingestellt hätte - ersetzt KI-Stimmen einfach mal durch gefälschte Markenkleidung, und fragt euch, ob das Argument dann immer noch standhält).
Es gibt einige Sprecher, die prinzipiell mit dem Klonen ihrer Stimme Okay sind, solange sie für jeden Einsatz eine gebühr bekommen. Ich weis nicht, wie weit verbreitet dies bereits ist, und ob es dafür bereits eine brachenübliche Gebührentabelle gibt. Falls ja, wäre dies wohl das Minimum, was ihm zustehen würde.
Jedoch gehört David Nathan meines Wissens nach nicht zu dieser Gruppe. Wenn dies also alles wäre, was er bekommen würde, wäre dies ein fatales Zeichen. Da es bedeuten würde, dass die Zustimmung des Sprechers zu KI obsolet wäre. Wozu um Erlaubnis fragen, wenn es auch reicht anschließend um Entschuldigung zu bitten.
Ebenso könnte man eventuell einen inmateriellen Schaden gelten machen, da es den Marktwert seiner Stimme negativ beeinträchtigen könnte, wenn diese zu einer Massenware verkommen würde. Keine Ahnung wie man das berechnen will, aber ich bin mir sicher, ein guter Anwalt wird hier genug Präzedenzfälle zur Hand haben um auf ein hübsches Sümmchen zu kommen.
Dass diese Summe das, was Dark Duck Audio mit dem Hörspiel tatsächlich eingenommen hat, bei weitem übersteigen dürfte, will ich nicht bestreitet. Doch auch dies sollte nebensächlich sein. Denn der Verdienst eines Sprechers richtet sich nicht am Erlös des Produkts, und somit auch nicht der Schaden. Andernfalls könnte ich ja auch gleich den echten Nathan ins Studio bestellen, und mich dann weigern ihn zu bezahlen.
Aber dies ist alles nur Theorie. Vermutlich wird es eh eher darauf hinauslaufen, dass man ihm eine Einstweilige Verfügung zustellt, und er diese bedingsungslos Unterschreiben wird, weil er sich schon den Rechtstreit als solchen nicht leisten kann.
Was dagegen Netflix für einen Weg einschlägt, halte ich für empörend! Und ich kann jeden Sprecher, jede Sprecherin, wie Michael-Che , sehr gut verstehen. Das geht wirklich gar nicht.
Aber schon witzig, da hier mit Kanonen auf keinstmögliche Spatzen geschossen werden soll, während Netflix gerade eben das Regelwerk schreibt.
Netflix benutzt keine geklonten Stimmen ohne Einwilligung, Netflix will Sprecher durch Knebelverträge dazu zwingen, ihnen diese Einwilligung zu geben. Das ist zwar ebenfalls moralisch äußerst fragwürdig, aber zwei völlig verschiedene Baustellen.
Und selbst wenn diese Sachen miteinander vergleichbar wären, was ist euer Punkt? Dies ist kein Entweder/Oder, man kann gegen beides sein. Sollte man sogar! Denn wenn man das kleine durchgehen lässt, kann Netflix argumentieren, dass ihr Verhalten ja absolut Brachenüblich wäre.
Wobei das hier aufgrund des geringen Streitwertes wohl für einen Anwalt eher uninteressant sein dürfte.
Der Verdienst eines Anwaltes richtet sich ja nicht nur nach dem Streitwert. Ein guter Medienanwalt (oder in welche Fachrichtung dies auch immer fällt) wird schon einen Stundensatz haben, der hoch genug ist, dass sich für ihn die Sache auf jeden Fall lohnt.